Ein Auszug von der KfW Web Seite:
Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Diese müssen:
die Anforderungen der Normenreihe DIN EN 50131 und DIN VDE 0833, Teile 1
und 3, jeweils Grad 2 oder besser erfüllen.
und ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x mindestens
Grad 2 aufweisen.
Infraschall-bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder
Raumresonanzfrequenzgeräte sind nicht förderfähig.
Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit
Einbruchmeldefunktion
Diese müssen:
die Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 erfüllen und die
Einbruchmeldefunktion ohne Abweichung von der vorgenannten Norm aufweisen.
bei der Scharf- und Unscharfschaltung muss die Zwangsläufigkeit nach DIN
VDE V 0826-1 eingehalten werden.
Es ist also für die Erlangung der KfW-Förderung wichtig, dass u.a. die Scharf-/ Unscharf-Schaltung mit
Zwangsläufigkeit erfolgt. D.h. es sind an den Zugängen zu den Sicherungsbereichen nur Scharfschaltemethoden erlaubt, die ein versehentliches Betreten eines scharfgeschalteten Bereiches
elektromechanisch verhindern. Das hat zur Folge, dass zusätzliche Komponenten wie z.B. Blockschlösser, elektronische Zylinder mit EMA Scharfschaltefunktion etc. verbaut werden
müssen.
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